Siehe auch:
Webdesign
Wichtige rechtliche Inhalte, die in jeder guten Internetpräsenz integriert sein sollten, um sich vor Abmahnungen zu schützen:
1. Impressum
Jeder Internetauftritt (auch ausländische Seiten, wenn deutsche Kunden angesprochen werden), egal ob privat (mit wenigen Ausnahmen) oder gewerblich, ist nach dem Teledienstgesetz verpflichtet, eine eindeutige Anbietererkennung (Impressum) zu veröffentlichen. Alleine durch die bloße Missachtung des Impressum, kann dem Websiteinhaber später beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen. Einige Anwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Rechtsverletzungen zu durchsuchen, um dann an die Websitebetreiber entsprechende Abmahnungen von meistens 300,- EUR oder mehr zu verschicken, in denen darauf hingewiesen wird, dass es sich um Verstöße gegen das Teledienstegesetz (TDG) oder den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) handelt. Darüber hinaus kann noch eine Schadensersatzanforderung wegen unlauterem Wettbewerb folgen.
2. Hinweis auf Haftungsausschluss (Disclaimer)
Als eine Möglichkeit für die Minimierung rechtlicher Risiken wird dabei von vielen Webmastern ein Haftungsausschluss (so genannter Disclaimer) verwendet. Meist haben diese Disclaimer folgenden Wortlaut:
'Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - 'Haftung für Links' hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.'
Über den Sinn eines derartigen Disclaimers kann man jedoch streiten. Das Landgericht Hamburg hat in diesem Urteil gerade festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.
Sie sollten es deshalb vermeiden, einen Haftungsausschluss auf Ihre Seiten zu setzen, der von Juristen fast ausnahmslos als unsinnig angesehen wird. Einige Juristen gehen sogar davon aus, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige Inhalt zu verlinken. Dann kehrt sich die beabsichtige Haftungsfreizeichnung des Seitenbetreibers unter Umständen ins Gegenteil. Auch als Webdesigner sollten Sie Ihren Kunden einen solchen fragwürdigen Disclaimer nicht anbieten.
Zudem stellt es auch ein äußerst widersprüchliches Verhalten dar, den Nutzern eine Seite per Link zu empfehlen, sich dann jedoch „ausdrücklich“ von den Inhalten der verlinkten Seiten zu distanzieren.
(Auszug aus www.e-recht24.de)
|